bei der Landesarbeitgemeinschaft für Kinder
in Adoptiv- und Pflegefamilien in Bayern
Wichtige Mitteilung für unsere Mitglieder
Ab heutigem Datum gilt folgende Regelung für die Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern:
1. Jeder bisher abgeschlossene Versicherungsvertrag bleibt auch ohne KiAP – Mitgliedschaft im vollen Umfang weiter bestehen.
2. Bei beabsichtigten Neuabschlüssen der Versicherung bleibt die bisherige Regelung bis auf weiteres bestehen.
3. Diese Versicherung kann bei allen Allianz – Agenturen ihrer Wahl und Vertrauens abgeschlossen, geführt und bearbeitet werden.
Über die nächste Änderung, welche im ersten Quartal 2010 erfolgen wird, werden wir sofort informieren.
Herzlichen Gruß
Peter Gräbe
Vorsitzender
Bayreuth, 18. Dezember 2009
Das neue Internetportal "Jugendschutz aktiv" des Bundesfamilienministeriums informiert rund um das Thema Jugendschutz und geht damit auf die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angestellten im Handel ein.
Die Internetseite http://www.jugendschutzaktiv.de fasst Antworten auf zentrale jugendschutzrechliche Fragen zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen.
Die Informationen für Eltern und Erziehende hilft diesen dabei, sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinanderzusetzen.
So zeigt der Jugendschutz-Rechner, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Wer darf wie lange beispielsweise in der Diskothek bleiben?
Welche Verbote gibt es bei Tabakwaren und Alkohol? Oder wie verhält es sich mit Jugendgefährdungen bei Kinofilmen und Computerspielen?
Praxisnahe Handlungsanleitungen für Handel und Veranstalter bietet der Film "Die Wette". Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.
![]()
14. Mai 2009
Von der LAG KiAP Bayern wird diese Pressemitteilung der Kinderkommission voll unterstützt und es wird auch mit einem Protestschreiben der LAG KiAP reagiert.
Wir Pflegeeltern wissen leider aus schmerzhafter Erfahrung, wie oft Kinder bereits von offiziellen Stellen als "Testobjekte" der elterlichen Erziehungsfähigkeit benutzt werden.
Pressemitteilung
Kinderkommission gegen RTL-Sendung "Eltern auf Probe":
"Kinder sind keine Versuchskaninchen!"
Anlässlich der bevorstehenden Erstausstrahlung der Doku-Serie „Eltern auf Probe“ durch RTL erklärt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages:
„RTL instrumentalisiert in diesem Sendeformat Kinder in unverantwortlicher Weise. Die Produzenten dieser Sendung setzen insbesondere kleine Kinder bewusst existenziellen Ängsten aus und nehmen die seelische Gefährdung der Kinder billigend in Kauf. Das Kindeswohl ist selbst durch psychologische Betreuung im Umfeld nicht gesichert. Auch unter dem Vorsatz, jugendlichen Paaren den Start ins Familienleben darstellen und erleichtern zu wollen, darf man für dieses Ziel nicht das Wohl und die Entwicklung von Kleinstkindern aufs Spiel setzen.
Wir fordern RTL dringend auf, die Serie ‚Eltern auf Probe’ nicht auszustrahlen und keine weiteren, die Entwicklung der Kinder gefährdenden, gleich gearteten Sendungen mehr zu produzieren.
In der achtteiligen Dokumentation, die am 3. Juni startet, werden Säuglinge und Kleinkinder von ihren Eltern getrennt und für die Dauer von rund vier Tagen in die Obhut von Teenagern gegeben, die den Umgang mit Babys bzw. Kindern ‚auf Probe’ lernen sollen.“
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
![]()
11. April 2009
Versicherungspflicht im Rahmen der Vollzeitpflege, hier insbesondere die familiäre Bereitschaftspflege
Heute wurden wir davon informiert, dass bestimmte Bereiche der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII in der gesetzlichen Unfallversicherung
ab diesem Jahr über die bgw pflichtversichert sind. Diese Pflichtversicherung beinhaltetet einen Versicherungsschutz, der geprüft werden muß, aber bedeutet auch, dass die betroffenen Pflegeeltern die Anmeldepflicht als "selbständige Pflegeeltern" haben und damit verbunden auch in dieser Funktion beitragspflichtig sind. Der Beitrag wird sich auf 112,46 Euro und 133,55 Euro belaufen, unabhängig davon, ob eine Belegung erfolgt.
Weiteres und der genaue Wortlaut der Mitteilungen lesen sie unter bgw im Forum, bzw kann bei uns angefordert werden.
![]()
30.03.2009
Kinderbonus auch für Pflegefamilien
Im Februar beschloss die Bundesregierung das Konjunkturpaket II. Hier ist ein Punkt auch die Stärkung der Familien mit Kindern durch den Kinderbonus.
Ob diese Stärkung auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Familien herbeiführen wird bleibt abzuwarten. Zweifel daran ist durchaus angebracht.
Nachdem der Bundesrat jetzt auch dem Gesetzesentwurf die Zustimmung erteilt hat, kann durch die Kindergeldkassen der zuständigen Arbeitsagenturen die Auszahlung vom einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro beginnen. Vorgesehener Termin ist der April 2009.
Nach dem Bundeskindergeldgesetz können so auch Dauerpflegefamilien diesen Kinderbonus bekommen, wenn sie kindergeldberechtigt für die Pflegekinder sind. Das heißt, ein familienähnliches Band zu den Herkunftseltern darf nicht mehr bestehen und die Kinder dürfen nicht zu Erwerbszwecken im Haushalt der Pflegeeltern aufgenommen worden sein.
Der Kinderbonus gilt als Einkommen der Pflegeeltern und unterliegt nicht den Regelungen zur Anrechnung von Kindergeldleistungen auf das Pflegegeld.
Sollten Jugendämter dennoch versuchen, die gesetzlichen Ansprüche zu verdrehen und im Zusammenhang mit dem Kinderbonus Abzüge beim Pflegegeld vorzunehmen, bitte sofort gegen diese Maßnahme Widerspruch einlegen und die KiAP Bayern informieren. Der Wille des Gesetzes ist es ohne Zweifel, die Kaufkraft der Familie zu stärken.
Wie dann dieser Kinderbonus steuerrechtlich zu behandeln ist, kann heute noch nicht abschließend gesagt werden, aber dürfte bis zu einem doch nicht unerheblichen Jahreseinkommen steuerfrei bleiben.
Weitere Fragen beantwortet
Ihre KiAP Bayern
Die Antwortschreiben der zuständigen Ministerien sind im Forum hinterlegt und dort einsehbar.
![]()
07. 03. 2009
Kinderschutz durch erweitertes FührungszeugnisDer Bundesrat hat heute zu einem Regierungsentwurf Stellung genommen, der die Einführung eines "erweiterten" Führungszeugnisses für Beschäftigte im jugendnahen Bereich vorsieht. Es gilt für Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Gelegenheit zur Kontaktaufnahme haben - beispielsweise als Bademeister, Vereinsbetreuer oder Hausmeister einer Schule. Arbeitgeber sollen so besser erkennen können, ob Bewerber für eine Tätigkeit in sensiblen Bereichen ungeeignet sind. Das geplante Zeugnis weist sämtliche kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen aus, auch wenn Strafhöhe oder Schuld gering sind. Das derzeitige Führungszeugnis enthält nur Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualtaten.
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Intention des Entwurfs, Kinder stärker vor Übergriffen zu schützen. Allerdings regt er in seiner Stellungnahme einige Änderungen an, um sowohl den Kinder- als auch den Datenschutz zu verbessern. Anstelle des gesonderten Registerauszuges schlagen die Länder vor, die bereits bestehenden allgemeinen Führungszeugnisse zu erweitern. Dies sei besser geeignet, vermeide Auslegungsschwierigkeiten über den Kreis der Auskunftsberechtigten und unnötigen Bürokratieaufwand. Bereits im letzten Jahr hatte der Bundesrat zu diesem Anliegen eine eigene Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 72/08(B)).
Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Jugendämter: Diese sollen künftig Informationen über die strafrechtliche Vorgeschichte von Bezugspersonen aus dem häuslichen Umfeld der Kinder abfragen dürfen, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Auch diese Forderung entspricht einer eigenen Bundesratsinitiative, die dem Bundestag vorliegt (BR-Drs. 817/06(B)).
Außerdem bittet der Bundesrat um Prüfung, ob nicht im Gesetzestext selbst ausdrücklich festgelegt werden sollte, dass das Führungszeugnis vertraulich zu behandeln ist; ebenso, ob die darin enthaltenen personenbezogenen Daten ausschließlich für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dem das Führungszeugnis vom Betroffenen vorgelegt oder einer Behörde erteilt worden ist.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 68/09 (Beschluss )
![]()
19. 02. 2009
![]()
12. 02.2009
Im Bundestag wird morgen über den Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland beraten. Teil davon ist der mit dem Konjunkturpaket II geplante Kinderbonus von 100 Euro, der nach dem Entwurf auf den Unterhalt anzurechnen ist. Alleinerziehende würden dann "krass" benachteiligt.
Der Kinderbonus würde bei unterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren zu 50 Prozent, bei volljährigen Kindern voll auf den Unterhalt angerechnet werden ......weiter
![]()
VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen
Der Sozialverband VdK Deutschland rät Hartz-IV-Familien mit Kindern, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.
Das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte die Auffassung des VdK, dass die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien verfassungswidrig sind. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher begrüßte es, dass sich die einhellige Meinung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden nun auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung niederschlägt. Mascher wörtlich: "Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Kampf gegen die skandalös hohe Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland."
Weiterlesen im Forum
![]()
16. 02. 2009
Veranstaltung ist leider schon ausgebucht. Warteliste ist aufgelegt. Ansonsten wird auf die nächste Veranstaltung mit dem gleichen Thema verwiesen.
19. 11. 2008
Einladung
Am 15. 03. 2009 findet in Bayreuth eine gemeinsame Fortbildung von der LAG KiAP-Bayern und Pfad Bayreuth statt.
Thema: Mit den Augen eines Kindes sehen hier: Anstrengungsverweigerung
Wir konnten Fr. Dr. Bonus für diesen Tag gewinnen.
Das Thema befasst sich mit der Entstehung von Frühtraumatisierung bei Pflege- und Adoptivkindern und den möglichen Folgen.
Pflege- und Adoptiveltern haben eine wunderbare Aufgabe gewählt: Sie geben einem Kind ein neues Zuhause mit Wärme, Liebe und Zuneigung. Manchmal kommt es aber vor, dass dabei unerwartete Problem auftreten.
Trotz aller Mühe, trotz größtem persönlichen Einsatz scheint häufig nichts mehr zu helfen.
Wie es dazu kommen kann, welche besonderen Hintergründe im Spiel sein können, wird Fr. Dr. Bonus auf spannende Weise erläutern.
Sie erfahren, was ein seelisches Trauma von einer seelischen Verletzung unterscheidet und was unter einer Frühtraumatiesierung zu verstehen ist.
Sie haben aber auch Gelegenheit, während des Seminars Ihre Fragen zu stellen.
Besser wäre aber, wenn diese Fragen schon vorher eingereicht werden können. So besteht die Möglichkeit für die Referentin ganz gezielt darauf einzugehen.
Frau Dr. Bonus hat insbesondere hochproblematische Pflege- und Adoptivkinder im Blick.
Die Referentin ist Ärztin mit Erfahrung in der Kinderpsychiatrie und sie ist selbst Pflegemutter.
Ab sofort werden Anmeldungen unter info@kiap-bayern.de entgegengenommen
Da die Teilnehmerzahl limitiert ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Herzlichen Gruß
Peter Gräbe
Erklärung zur Mitgliederversammlung in Bockenem
Am 20.09.2008 fand in Bockenem die ordentliche Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG KiAP) in Bockenem statt.
Engagiert wurde über die Ausrichtung und dem Weg der BAG KiAP in den nächsten Jahren zum Wohle der Kinder diskutiert.
Aufgrund mehrerer Rücktritte wurde neu gewählt.
Nachfolgend der neue Vorstand ab 20.09.2008:
Vorsitzender
Peter Gräbe – KiAP Bayern
Stellvertr. Vors.
Birgit Nabert - KiAP Schleswig-Holstein e.V.
Ursula Willms - PAN e.V. (KiAP NRW)
Schriftführerin
Silke Wischnewski - KiAP Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Schatzmeister
Ralf Albrecht - WIR Bremen e.V.
Beisitzer/in
Peter Haufmann – Pfad-Niedersachsen e.V.
Uschi Lork - PAN e.V. (KiAP NRW)
Gerda Wallaart – Pfad-Niedersachsen e.V.
Irm Wills - FASworld e.V. Deutschland
Rechnungsprüfer/in
Anke Baumbach – Wildfang e.V.
Veikko Bieselt - KiAP Hessen
In seinem Schlusswort dankte der neugewählte Vorsitzende, Peter Gräbe zunächst insbesondere Henrike Hopp und den zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren.
Peter Gräbe:" Im Ausblick auf die zukünftige Arbeit sollen wie im Gründungsgedanken der BAG KiAP festgehalten, die Kinder im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Als Vereinigung aller, die das Wohl von Kindern im Auge haben, wird die BAG deren Anliegen nach
außen vertreten. Daran möchte ich weiterarbeiten."
Zum Ende der Veranstaltung hat die Mitgliederversammlung eine Gedenkminute für die kürzlich verstorbene Stellvertr. Vorsitzende Conny Storch abgehalten. Alle Teilnehmer waren sichtlich von ihrem Tod betroffen.
Berlin, den 07.06.08
Presseerklärung der BAG Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e. V.
Berlin, den 07.06.08
Kinderrechte sind wenig wert! Die Länder wollen die Rechtsvertretung der Kinder faktisch abschaffen.
Wie wir aus gut informierten Kreisen erfahren haben, macht der Bundesrat seine Zustimmung zum FGG-Reformgesetz davon abhängig, dass die Bundesregierung einer Pauschalierung der Kosten der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren (durch den Verfahrenspfleger und zukünftigen Verfahrensbeistand) auf niedrigstem Niveau zustimmt. Die geplante Pauschale in Höhe von 350€ brutto würde eine fallabhängige, an notwendigen Qualitätsmaßstäben orientierte und sachgerechte Interessenvertretung unmöglich machen. Im Ergebnis hätte diese Pauschalierung zur Folge, dass entweder kein im Interesse der Kinder verantwortungsvoll handelnder Verfahrenspfleger bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen, oder die Arbeit auf einem Niveau geleistet wird, die nur noch pro forma den Kindesinteressen dient. Befremdlich muss die Diskussion über die Kosten auch anmuten, wenn man sich die Zahlen genauer ansieht, um die es hier geht. Aus den Ergebnissen einer Umfrage in unserer bundesweiten Mitgliedschaft wissen wir, dass die durchschnittlichen Kosten pro Fall bei unter 800 € liegen. Nimmt man die Angaben des statistischen Bundesamtes für das Jahr 2006, die eine Gesamtzahl von 8.756 Bestellungen bundesweit ausweisen, so ergibt sich ein Betrag von ca. 7 Millionen Euro pro Jahr für alle Länder zusammen. Selbst dieser angesichts der Gesamtkosten äußerst geringe Betrag erscheint den Ländern noch zu hoch zu sein, wenn es um die Stärkung und wirksame Sicherung der Kinderrechte geht.
Diese Änderung der Vergütung ist im Schnelldurchgang ohne Beteiligung von Experten geplant, da die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in 2. und 3. Lesung schon vor der Sommerpause erfolgen soll. Trotz vieler Bemühungen haben wir keine offizielle Bestätigung der Pläne erhalten, obwohl es eine eindeutige Vorlage dazu gibt!
Die BAG Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche fordert die umgehende Rücknahme der Pläne zur Pauschalierung und bietet gleichzeitig eine Deckelung der Vergütung in Höhe von 800 € mit Erweiterung im Einzelfall an.
Für die BAG Verfahrenspflegschaft
Dr. Manuela Stötzel Reinhard Prenzlow
(1. Vorsitzende) (Stellvertretender Vorsitzender)"
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.
![]()
Am 27.04.08 fand in Berlin eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft KiAP statt. Der gesamte Vorstand wurde neu gewählt. Die Mitglieder beauftragten den neuen Vorstand u.a. damit, eine finanzielle Neuausrichtung der zukünftigen Arbeit vorzunehmen und den Arbeitsstil zu überdenken. Neue Vorsitzende ist Henrike Hopp und zu ihren Stellvertreterinnen wurden Gerhild Landeck und Conny Storch gewählt. Die Kassenführung bleibt bei Ralf Albrecht.
Zur Kassenprüferin wurde Ursula Wiese aus Schleswig-Holstein gewählt.
Wir wünschen dem neu gewählten Vorstand viel Erfolg.
Ausführliche Information im Forum
![]()
![]()
M. Rohde: Herr Malter, Sie haben unlängst einen Zwischenbericht über eine empirische Untersuchung zum Thema: 'Gelingende und misslingende Rückführungen von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilien' vorgelegt (http://www.agsp.de/html/a86.html). Haben Jugendämter ihr Interesse an einem Schlussbericht signalisiert, oder gab es u.U. sogar das Angebot, Ihre Untersuchung zu unterstützen?
C. Malter: Die Untersuchung wird unterstützt von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG-KiAP) und der Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP). Was vor dem Hintergrund von Vernachlässigung und Misshandlung interessiert, ist, wie sichergestellt wird, dass zu ihren Eltern zurückgeführte Kinder nicht erneut Opfer von Gewalt und Traumatisierung werden.
gesamtes Interview unter "Für alle" im Forum
![]()
01. 12. 2007
Ein herzliches Willkommen in unserer KiAP-Gemeinschaft dem neuen Mitglied:
Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Mecklenburg-Vorpommern
Wir wünschen für das Vorhaben ein gutes Gelingen und stellen für die Anfangszeit unsere Hilfe zur Verfügung.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass auch die Seite der lag KiAP Hessen jetzt im Netz erreichbar ist:
Seit heute ist neben dem geschützen KiAP-Forum auch unser neues Forum, welches offen und frei geführt werden soll, zum Austausch und für Fragen aus dem Bereich der Pflege- und Adoptivkinder zum Test geschaltet.
![]()
17. Oktober 2007
Immer wieder werde ich gefragt, welche Unterschiede es zwischen PFAD und KiAP auf der Landesebene Bayern gibt.
Es gibt einige, ein paar jetzt aufgetauchte und sich damit manifestierende Unterschiede werde ich immer wieder aufgreifen und hier einstellen. Generelle Unterschiede in Auffassung und Arbeitsweisen sind in einem anderen Artikel zusammengefasst.
Mehr im ---Forum
![]()
09. 10. 2007
Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für
die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
(§§ 33, 39 SGB VIII)
Die nachstehenden weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins wurden in der Arbeitsgruppe „Neuberechnung der Vollzeitpflegesätze“ erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 26. September 2007 beschlossen.
1. Einführung
Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist der notwendige Unterhalt
des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der
gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der
Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden. Zur
Bemessung dieser Beträge hat der Deutsche Verein bislang alljährlich Empfehlungen
ausgesprochen und die Beträge der Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1990,1 auf denen diese jährliche Fortschreibung
beruhte, wurden nun überprüft und weiterentwickelt. Das Ergebnis dieser
Überarbeitung mündete in die hier vorliegenden Empfehlungen: So wurden u.a. die Altersgruppen
neu gestaltet und das methodische Verfahren für die Berechnung der Pauschalbeträge
geändert.2
Erstmalig wurden auch Fragen der Unfallversicherung und Alterssicherung aufgegriffen.3
mehr unter Gesetze usw. im Forum
![]()
06. 10. 2007
Amtsmissbrauch durch Jugendamt
Jugendamts-Mitarbeiter bewegen sich auf einem ganz schmalen Grad: Mit viel Verantwortung und hohen Ansprüchen. Trotzdem stehen die Jugendämter oft in der Kritik. Beispiel: Kevin aus Bremen oder Dennis aus Cottbus. Zwei tote Kinder, von den Eltern vernachlässigt und misshandelt. Und die zuständigen Behörden reagierten viel zu spät. Doch manchmal ist es genau andersherum.
Jo Goll und Holger Brandenbusch über Machtmissbrauch in einem Brandenburger Jugendamt.
Gesamten Text im Forum unter "Für Alle"
![]()
27.09.2007
Pressemitteilungen
Nr. 98/2007:
Steuerliche Behandlung von Pflegefamilien – Bundesfinanzministerium verhindert Schlechterstellung
Geldleistungen für die Betreuung von Kindern in Vollzeitpflege sind auch zukünftig von der Einkommensteuer freigestellt. Erst wenn mehr als sechs Kinder (früher: fünf Kinder) im Haushalt aufgenommen werden, wird von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit ausgegangen und zwar unabhängig von der Höhe des erhaltenen Pflegegeldes.
Hierzu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks:
„Das Bundesministerium der Finanzen hat stets die Auffassung vertreten, dass Pflegefamilien nicht als Unternehmer anzusehen und dass die ihnen für die Aufnahme von Pflegekindern gezahlten Gelder als steuerfreie Beihilfen zu behandeln sind.
Der gesamte Text ist zusammen mit einem kurzen Kommentar im Forum nachzulesen
Unseren herzlichen Dank an alle die an diesem Ergebnis mitgearbeitet haben, hier insbesondere: Dem Aktivverbund Berlin, welcher im Auftrage der Bundesarbeitsgemeinschaft KiAP gehandelt hat, einzelnen Pflegeeltern die sich an die Ministerien gewandt haben und dem Erziehungsstellenverein Hessen.
![]()
Hartz IV und ALG II (Grundsicherung nach SGB 2)
Leider kommt es jetzt auch in Bayern vermehrt zu den Umständen, dass Pflegeeltern eine Grundsicherung nach den zweiten Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen müssen.
Hier verändert sich in vielfacher Hinsicht die Lebensführung in der Familie, wobei auch das Pflegekind mitbetroffen ist. Durch das Pflegegeld sollte zwar das Pflegekind und dessen Unterhalt gesichert sein, aber es kommt immer wieder zu Anrechnungen und damit zu Leistungsminderung, die oftmals nicht gerechtfertigt sind.
Unser Beratungsangebot hat sich dieser veränderten Situation angepaßt und wir stehen betroffenen Pflegeeltern notfalls auch beistandsmäßig zur Seite.
Informationen sind unter info@kiap-bayern.de abrufbar.
Neues Informationsportal im geschützten KiAP-Forum
Auf Grund von zunehmenden Nachfragen haben wir ein Informationsportal für interessierte Pflege- und Adoptiveltern eingerichtet. Hier kann von allen mitgelesen werden, schreiben können aber nur KiAP Mitglieder.
Pflegeeltern sind nicht gesetzlich unfallversicherungspflichtig
Die Einstellung und auch Handlungsweise von KiAP Bayern zum Vorgehen der BGW hat sich jetzt voll und ganz bestätigt. Im Gegensatz zu den Aussagen und Empfehlungen von Pfad Bayern ist damit auch keinerlei Anmeldung zur BGW notwendig.
Herzlichen Dank an alle Pflegeeltern, die uns in diesem Kampf unterstützt haben und damit wesentlich geholfen, das jetzige Ergebnis zu erreichen!!
Es wurde festgestellt, dass es sich bei Pflegeeltern um eine spezifische familienähnliche Betreuung und Fürsorge handelt, insbesondere im Hinblick auf die schwierige Abgrenzung zwischen privater und unter Unfallversicherungsschutz stehender Tätigkeit.
Der gesamte Text der Meldung ist im Forum nachzulesen.
Möge unsere Zeit verschont bleiben von den Horrormeldungen der toten Kinder und der vielen Misshandlungen, welche uns immer wieder erschüttern und die unter den Augen der staatlichen Aufsicht und der Garanten des Kinderschutzes und ebenso der Justiz, die solche Geschehnisse auch als „das Lebensrisiko eines Kindes“ sehen, geschehen.
Vielleicht geschehen noch Wunder und der Schutz der Kinder bekommt auch in Deutschland wieder den Stellenwert, damit Kinder wirklich geschützt werden können.





